+49 151 29838293 info [at] isar-office.de
Umfang

Was wir übernehmen.

Laufende Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 4 StBerG, einschließlich des kompletten Meldewesens gegenüber Krankenkassen, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft.

Abgrenzung. Wir erbringen die laufende Lohnabrechnung im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG. Lohnsteuerliche Beratung und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt gehören zum Steuerberater.
Arbeiten Sie im Baugewerbe? Dann ist Baulohn die passende Seite — SOKA-Bau, Mindestlohnmeldungen und Entsendung übernehmen wir mit.
Häufige Fragen

Was Arbeitgeber uns zur Lohnabrechnung fragen.

Darf ein Buchhaltungsbüro die Lohnabrechnung übernehmen?

Ja. Die laufende Lohnabrechnung einschließlich der Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen ist nach § 6 Nr. 4 StBerG ausdrücklich zulässig. Lohnsteuerliche Beratung und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt gehören dagegen zum Steuerberater.

Bis wann müssen die Daten bei Ihnen sein?

Wir vereinbaren einen festen Stichtag im Monat. Was bis dahin gemeldet ist, geht in die Abrechnung ein; kurzfristige Änderungen klären wir telefonisch. Abrechnungen und Auswertungen kommen zum vereinbarten Termin, nicht auf Nachfrage.

Rechnen Sie auch Minijobs und Aushilfen ab?

Ja. Minijobs, kurzfristig Beschäftigte und Aushilfen sind Teil der laufenden Abrechnung, einschließlich der zugehörigen An- und Abmeldungen und Beitragsnachweise.

Wie erhalten meine Mitarbeitenden ihre Abrechnungen?

Über ein eigenes digitales Portal. Kein Papier, kein Postversand und keine Nachfragen im Büro — die Unterlagen liegen dort dauerhaft abrufbar bereit.

Übernehmen Sie auch die Abrechnung im Baugewerbe?

Ja. Bau-Tarifwerk, SOKA-Bau, Mindestlohn-Dokumentation und Entsendung sind ein eigener Bereich, den wir anbieten — Einzelheiten auf der Seite Baulohn.

Sprechen wir über Ihre Lohnabrechnung.

Sagen Sie uns, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen und wie die Abrechnung heute läuft. Den Rest klären wir in 20 Minuten.

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