Abrechnung im Baugewerbe ist kein Sonderfall der normalen Lohnabrechnung — sie ist ein eigenes Fach. Wir machen sie seit Jahren.
Bau-Tarifwerk, Urlaubskassenverfahren, Meldepflichten gegenüber Zoll und Sozialkassen: Fehler fallen hier spät auf und werden teuer. Deshalb bieten viele Büros diesen Bereich nicht an. Wir machen Baulohn nicht nebenbei — die Abrechnung übernimmt ein selbstständiger Spezialist, für den das Baugewerbe das Tagesgeschäft ist.
Baulohn ist die Entgeltabrechnung nach dem Tarifwerk des Baugewerbes. Dazu kommen Lohngruppen und Bauzuschläge, Auslösung und Verpflegungsmehraufwand, das Urlaubskassenverfahren der SOKA-Bau, die Mindestlohn-Dokumentation und Meldepflichten gegenüber dem Zoll. Diese Zusatzpflichten gibt es in anderen Branchen nicht — deshalb bieten viele Büros den Bereich nicht an.
Ja. Monatliche Beitragsmeldungen, Meldung der Bruttolohnsummen, Urlaubsansprüche und Erstattungsanträge im Urlaubskassenverfahren gehören zum laufenden Umfang.
Ja. A1-Bescheinigungen, Meldungen im Meldeportal-Mindestlohn und die Dokumentationspflichten für Mitarbeitende aus dem Ausland übernehmen wir. Wir sprechen Deutsch und Polnisch und klären Rückfragen direkt mit den Mitarbeitenden.
Arbeitszeitaufzeichnungen und Nachweise werden laufend so geführt, dass sie im Prüfungsfall vollständig vorliegen. Wir bereiten die Unterlagen auf; die Vertretung im Verfahren selbst gehört zum Steuerberater beziehungsweise zu Ihrem Rechtsbeistand.
In dem Format, in dem sie bei Ihnen ohnehin anfallen — Papier, Excel oder App. Wir passen uns Ihrer Bauverwaltung an, nicht umgekehrt.
Ja. Wir werten die Lohnkosten je Baustelle oder Projekt aus, damit sichtbar wird, welche Baustelle trägt und welche nicht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb: wie viele Mitarbeitende, welche Baustellen, welches Tarifwerk. Wir sagen Ihnen offen, ob wir der richtige Partner sind.
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