Die Buchhaltung ist die Grundlage. Der Nutzen entsteht erst, wenn Sie daraus ablesen können, wo Ihr Unternehmen steht — und was als Nächstes ansteht.
Wir schicken nicht nur Dateien. Sie bekommen die Auswertung und dazu die Einordnung: was sich verändert hat und worauf Sie achten sollten.
BWA, Summen- und Saldenliste sowie Offene-Posten-Listen zum festen Termin — und dazu eine kurze schriftliche Einordnung: was sich verändert hat und worauf Sie achten sollten.
Nein. Es handelt sich um betriebswirtschaftliche Auswertungen und Zahlenaufbereitung im Rahmen des § 6 StBerG. Empfehlungen zur steuerlichen Gestaltung und steuerliche Beratung gehören zum Steuerberater.
In der Regel übernehmen wir beides, denn die Auswertung ist nur so gut wie die Buchung dahinter. Wird Ihre laufende Buchhaltung sauber geführt, ist Controlling auch separat möglich — sprechen Sie uns an.
Ja. Kostenstellen, Projekte, Baustellen oder Fahrzeuge lassen sich getrennt auswerten. Wenn die Standardauswertung Ihre Frage nicht beantwortet, bauen wir die passende.
Sie zeigt, was reinkommt, was rausgeht und was bleibt. Besonders relevant, wenn Ihr Geschäft von Vorfinanzierung oder Saisonalität lebt — etwa im Baugewerbe.
Sagen Sie uns, welche Zahl Ihnen heute fehlt. Daraus bauen wir die Auswertung — nicht umgekehrt.
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